Schwangerschaftsabbruch / Abtreibung

Als staatlich anerkannte Beratungsstelle führen wir die gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung nach §219 StGB durch und stellen die Beratungsbescheinigung aus.

Beratung, Information, Unterstützung und Begleitung

  • bei ungewollter oder ungeplanter Schwangerschaft
  • Terminvergabe innerhalb von drei Tagen
  • ergebnisoffene Beratung
  • individuelle Beratung im Entscheidungsprozess
  • zu gesetzlichen Regelungen und finanziellen Hilfen
  • Informationen über Methoden zum Schwangerschaftsabbruch
  • Ausstellung der Beratungsbescheinigung
  • bei Bedarf sind mehrere Termine möglich

Wir begleiten Frauen*, Männer* und Paare und sind auch nach einem Schwangerschaftsabbruch für sie da.